Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Brandenburg
10.07.2003
Eigene Getränke im Sportstudio verboten?
VZB gewinnt vor Gericht zugunsten der Verbraucher
Oft finden sich in Sportstudioverträgen Regelungen, die Freizeitsportler unangemessen benachteiligen und daher nach Ansicht von Verbraucherschützern unwirksam sind. So werden u. a. Verbote ausgesprochen, wonach Mitglieder zum Training keine eigenen Getränke mitbringen dürfen. Vielmehr sollen die Sportler ausschließlich die zumeist überteuerten Fitmacher und sonstigen Getränke konsumieren, die das Studio anbietet. Die Absicht der Anbieter scheint offensichtlich, denn die Betreiber wollen vom erhöhten Getränkebedarf bei der sportlichen Betätigung der Mitglieder profitieren! Die Verbraucherzentrale Brandenburg kritisiert diese weit verbreitete Praxis schon seit langer Zeit und ging dagegen gerichtlich vor. Aber erst auf die Berufung der Verbraucherschützer hin hat nunmehr das Oberlandesgericht Brandenburg an der Havel mit Urteil vom 25.06.2003 (AZ: 7 U 36/03) dieser gängigen Praxis, hier eines Sportstudios in Frankfurt (Oder), einen Riegel vorgeschoben: Dieses darf eine solche Klausel in seinen Verträgen zukünftig nicht mehr verwenden, da nicht gewährleistet ist, dass die angebotenen Getränke stets zu angemessenen Preisen erworben werden können. Verbraucher, die eine solche Klausel ebenfalls in ihren Verträgen vereinbart haben, sollten sich auf das o. g. Urteil berufen und ihr Sportstudio auf die Unwirksamkeit hinweisen. Auch entsprechende Aushänge in den Räumen des Studios müssen demnach nicht mehr beachtet werden!
Fitness-Studios dürfen ihren Kunden nicht untersagen, eigene Getränke mitzubringen. Das hat zumindest das brandenburgische Oberlandesgericht vor einiger Zeit in einem Urteil entscheiden. Die Kunden würden "ungemessen benachteiligt", wenn sie den Vorstellungen des Studiobetreibers "ausgeliefert" seien, berichtet
www.jurasmus.de. Niemand darf Sportlern demnach vorschreiben, wo und zu welchem Preis sie ihre Erfrischungsgetränke kaufen. Glasflaschen hingegen dürfen wegen der Verletzungsgefahr verboten werden. Daher: Bestehen Sie darauf, ihre eigenen Getränke mitbringen zu dürfen. Wenn dies weiter untersagt wird, ergibt sich ein Sonderkündigungsrecht aus wichtigem Grund.
http://openpr.de/news/38339/jurasmus-de-Eigene-Getraenke-im-Fitness-Studio-sind-erlaubt.html