eigene wohnung
Mach dich mal beim Amt schlau
Bis 25 doch nur oder?
zum einen bekommst du einen wohnberechtigungsschein, da du nichts verdienst, d.h. du bekommst kostengünstig eine Wohnung
deine Mutter muß dich wie gesagt unterstützen
Frag mal beim Jugendamt bzw bei der Stadt nach
Die kennen sich da etwas besser aus
ist ja nix

Hier ma nen Link:
http://www.bafoeg.bmbf.de/de/372.php
zurückzahlen hab ich noch nichts von gehört
Zudem isses mit 200 EUR Kaltmiete nicht getan. Hinzu kommen noch Umlagen, Heizkosten (können auch schön teuer sein, je nach dem welche Heizungsart in der Wohnung vorhanden ist (Gas, Öl oder Zentral)). Dann noch Telefon, Strom, Nahrungsmittel........ Die Haushaltsgründung kann auch ganz schön explodieren (Möbel, Geschirr, Handtücher.....etc.) Da kommt einiges zusammen. Deine Mutter wird Dich nicht unterstützen können, da 1.600 EUR netto heutzutage auch nicht mehr die Welt sind.
Kannst Du nicht warten, bis Du mit Deiner Ausbildung fertig bist? Gibts keine Möglichkeit für nen Nebenjob?
Das Beste wäre echt, Du suchst Dir nen Nebenjob und mietest Dich bis zur Beendigung der Ausbildung in einer WG ein.
also erst mal ist deine Mutter dir gegenüber Unterhaltsverpflichtet. Dein leiblicher Vater übrigens auch. Hier ist ein Link zur Düsseldorfer Tabelle
http://de.wikipedia.org/wiki/D%C3%BCsseldorfer_Tabelle
Demnach wäre dir deine Mutter den Unterhalt von 275 Euro schuldig. Wenn sie keine weiteren Unkosten geltend machen könnte, was ihrem Einkommen abgezogen werden könnte.
Hinzu kommt Kindergeld. Das wird bei einem Einkommen von 270 Euro wohl auch noch gezahlt ( denke ich) .
Letztendlich bleibt dir der Gang mindestens zum Jugendamt ( wegen dem Unterhalt) nicht erspart....wobei ein Anwalt auch zu rate gezogen werden kann .
Bleibt die Frage, ob deine Mutter sich nicht Gesprächsbereit zeigt und ihr gemeinsam eine vernünftige Lösung finden könnt.
Vielleicht zahlt sie dir ja freiwillig das WG Zimmer, oder wartet mit dem Einzug ihres Lovers bis du deine Ausbildung beendet hast?
Du wirst dir wohl noch einen weiteren Job suchen müssen.
danke
Zu beantragen beim Arbeitsamt. §§ 60 ff SGB III.
Nö du kannst nicht einfach bei irgendwelchen Verwandten aufschlagen und dort wohnen, darauf hast du keinen Rechtsanspruch. Diese Verpflichtung gibt es nur von Eltern zu Kindern (ggf. auch umgekehrt).