Kann man kündigen? Ich hatte das gelesen...meine Freundin würde gerne aus dem Vertrag raus. Das Studio gewährt ihr aber nur eine Unterbrechung. Ich hatte letztens aber noch irgendwo gelesen das man kündigen kann und das Studio diese akzeptieren muss. Hat jemand Links bzw. Gerichtsurteile?
Gruss,
Markus
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Iwan37
18 Feb 2007 17:06
Das AG Mühldorf a. Inn, (Urteil vom 12. 10. 2004 - 1 C 832/04)
hat entschieden, dass der Eintritt einer Schwangerschaft zur fristlosen Kündigung eines Vertrags über die Nutzung eines Fitnessstudios berechtigt .
Quelle: Urteil des AG Mühldorf vom 12.10.2004 1 C 832/04 NJW Heft 10/2005, Seite XIV
Gericht: AG Mühldorf
Aktenzeichen: 1 C 832/04
Amtsgericht Mühldorf am Inn (Urt. v. 12.10.2004 - 1 C 832/04)
M
Markus M.
18 Feb 2007 18:26
Dank dir genau das hab ich gesucht.
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Iwan37
18 Feb 2007 18:42
gerne doch
M
Miyamoto
18 Feb 2007 19:00
hey, deine freundin ist schwanger?! glückwunsch!!!
M
Markus M.
13 März 2007 11:59
Also folgendes haben sie geschrieben:
Ihre Kündigung vom 6.3.2007 ist bei uns eingegangen und wurde entsprechend des Nutzungsvertrages, §4 bei Krankheit, bereits zum 31.6.2007 anerkannt.
Zur Zeit besteht eine Abounterbrechung, dadurch setzt die Mitgliedschaft aus. Bei Küdigung muss diese wieder aktiviert werden und die Kündigungsfrist setzt ein. Daher stehen noch drei Monatsraten von je 35,90 € aus, die wir am 1.4., 1.5. und 1.6.2007 abbuchen. Von einer Stornierungsgebühr sehen wir ab und haben keine weiteren Ansprüche an Sie.
Die Flatrate habe ich aus Kulanz mit sofortiger Wirkung gekündigt."
Als Anhang folgendes:
4. Laufzeit, Auflösung und Ruhevereinbarung
Wird ein Mitglied durch eine schwere Krankheit(die keine Sportausübung mehr zulässt=) oder ein Wohnortwechsel(der die Entfernung zum Betrieb unzumutbar macht) an der Trainingsteilnahme gehindert und dies durch beibringen einer ärztlichen bzw. behördlichen Bescheinigung nachweist, gewähen wir eine ausserordentliche Auflösungsfrist von 3 Monaten. Bei Schwangerschaft, Wehrdienst oder Krankheit (ab 3 Wochen) kann eine ruhende Mitgliedschaft von bis zu 12 Monaten beantragt werden. Die Dauer der Ruhezeit verschiebt die offiziell vereinbarte Mitgliedschaftsperiode."
Ist das gesetztlich so okay oder lohnt es sich da nochmal nachzhaken um sofort aus dem vertrag zu kommen?
Danke.
Gruss,
Markus
N
Number6
13 März 2007 12:06
Wenn man das Gerichtsurteil liest, dann solltest du nochmal nachhacken. Am besten dieses gleich vorlegen, dann ist ruhe im Puff.
Achja: Glückwunsch! Geplant oder "glücklicher Unfall"?
M
Markus M.
14 März 2007 22:12
Das Gerichtsurteil wurde ja beigelegt...
Also meinst du man sollte es drauf ankommen lassen?