Hier eine E-Mail mit allem:
vielen Dank für Ihr Interesse an Informationen über die von mir
entwickelten Saugglocken zur nicht-chirurgischen Korrektur der
Trichterbrust.
Meine Saugglocken sind seit Sommer 2002 CE-zertifiziert und offiziell
als Medizinprodukt angemeldet. Sie stehen somit EU-weit und in der
Schweiz den behandelnden Ärzten zur Verfügung, vgl. beigefügte
„Gebrauchsinformationen“.
Inzwischen laufen über 1300 Behandlungen der Trichterbrust mit meinen
Saugglocken an Patienten von 4 bis 54 Jahren, und zwar überwiegend mit
guten Zwischenergebnissen und hoher Kundenzufriedenheit. Vgl. den Link
http://www.ukbb.ch/media/UKBB_Ryssverschluss_1_05.pdf
dort die Seiten 10 bis 12 und meine Hersteller-Informationen im Anhang
unter „Typische Zwischenergebnisse“.
Ein Artikel in Englisch findet sich unter
http://ejcts.ctsnetjournals.org/cgi/content/abstract/29/4/557
Die Saugglocken gibt es in vier Ausführungen:
Die Große Saugglocke, ca. 26 cm Längsdurchmesser: Für männliche Personen
größer als ca. 1,70 m
Die Kleine Saugglocke, ca. 19 cm Längsdurchmesser: Für (männliche)
Personen größer als ca. 1,40 m
Die Mini Saugglocke, ca. 16 cm Längsdurchmesser: Für Kinder größer als
ca. 1,05 m
Die Saugglocke für Frauen (ab Beginn der Busenentwicklung).
Trotz dieser Grob-Orientierung ist es sinnvoll, in einer Anprobe zu
prüfen, ob die für den Patienten ausgesuchte Saugglocke auch tatsächlich
bei ihm passt. Denn immerhin wird die Saugglocke meist ein bis drei
Jahre lang getragen.
Die Saugglocken passen sich einer Vielzahl von Trichterformen und
Trichtertiefen mühelos an. Auch leichte Asymmetrien sind normalerweise
kein Problem. Stärkere Asymmetrien erfordern etwas mehr Aufmerksamkeit
bezüglich einer geeigneten Platzierung der Saugglocke. Und sie können
insgesamt auch etwas behandlungsresistenter sein.
Wichtig ist, daß die Saugglocke gut paßt, dicht sitzt und auch
tatsächlich getragen wird. Von Bedeutung ist auch ein wenig begleitende
Körpergymnastik, vgl. „Übung gegen Trichterbrust“.
Typische Tragezeiten der Saugglocke bei Jugendlichen und Erwachsenen
liegen bei 1 bis 2 Stunden täglich, etwa beim Fernsehen oder den
üblichen Hausarbeiten. Minimum etwa 30 Minuten täglich. Es aber gibt
auch ganz begeisterte Anwender, die sie deutlich länger tragen, dabei
radfahren, Fußball spielen oder handwerkliche Tätigkeiten ausführen.
Sollte der Arzt keine Obergrenze der täglichen Tragedauer angeben, so
bitte ich männliche Jugendliche und Erwachsene,
die Saugglocke in der 1. Behandlungswoche h ö c h s t e n s 1 Stunde
täglich,
in der 2. Behandlungswoche h ö c h s t e n s 2 Stunden täglich zu
tragen, usw.
Bei Kindern wird vielfach mit ein- bis zweimal 15 Minuten täglich
begonnen, was dann allmählich noch gesteigert werden kann.
Erforderlich sind dabei nur leichte bis mittlere Unterdrucke. Konkret:
Sobald es anfängt weh zu tun, braucht man meist nicht mehr stärker zu
pumpen. Der Haut und dem Körper wird eine sanfte Behandlung gut tun.
Es ist meine erklärte Geschäftspolitik, die Saugglocken nur über
behandelnde Ärzte abzugeben, die damit die Therapie vornehmen. In der
Regel wird das auf einen Gesundheits-Check, eine Anprobe, eine
Einweisung in die Handhabung der Saugglocke und auf gelegentliche
Kontrollbesuche hinaus laufen. Der Arzt soll einfach sicher stellen, daß
dem geplanten Vorhaben keine gesundheitlichen Hindernisse im Wege stehen
und durch gelegentliche Nachfrage dem Risiko einer möglichen
Fehlentwicklung vorbeugen.
In Hamburg ist das der Trichterbrust-Spezialist
Dr. Rüdiger Werbeck
Leitender Arzt der Chirurgischen Abteilung
Kath. Kinderkrankenhaus Wilhelmstift
Liliencronstr. 130
22149 Hamburg - Rahlstedt
Telefon 040 67377 216
Er hat ständig einen Satz Saugglocken als Anprobe-Modelle vorrätig, so
daß er damit die Anprobe vornehmen und die benötigte Saugglocken-Größe
bestimmen kann. Auch bei Erwachsenen.
Meine Saugglocken kosten ab 2007 in Deutschland 480,00 Euro + Porto +
MwSt. = 579,41 Euro und werden in der Regel noch nicht von den
Krankenkassen übernommen. Was das Honorar für den Arzt betrifft, so
finden die meisten Ärzte schon einen Weg, ihre Kosten über die
Krankenkasse abzurechnen.
Falls Untersuchung und Anprobe bei dem Arztbesuch in Ordnung gehen, so
kann der Patient sich auf beigefügter "Erklärung zum Erwerb" bestätigen
lassen, daß der Arzt ihn behandelt, und selber unterschreiben, daß er
bereit ist, die Kosten für die Saugglocke selbst zu bezahlen (bei noch
Minderjährigen die Unterschrift von einem der Eltern). Die vollständig
ausgefüllte "Erklärung zum Erwerb" kann er an mich senden und sich
anschließend seine Saugglocke von mir zuschicken lassen. Zur Saugglocke
lege ich dann meine Rechnung mit meiner Bankverbindung bei - zwecks
Begleichung per Banküberweisung.
Mit freundlichen Grüßen
Eckart Klobe
Es gibt bereits schon über 150 Patienten in Deutschland die nach 5 Jahren KEINE saugglocke mehr benutzen und der Trichter ist immernoch vorne!!